Die Beerdigungskosten sind eine außergewöhnliche Belastung und von der Steuer absetzbar. Um die Bestattung in der Steuererklärung geltend machen zu können müssen ein paar Regeln beachtet werden.

Zuerst das Erbe

Das Vermögen beziehungsweise das Erbe muss zunächst für die Bestattungskosten genommen werden. Wenn das Erbe inklusive Immobilien und Aktien höher als die Kosten, können die Bestattungskosten nicht geltend gemacht werden. Wenn nur ein kleines oder gar kein Erbe vorhanden ist, kann der volle oder teilweise Betrag steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass man zur Zahlung der Trauerfeier verpflichtet ist. Dabei unterscheidet sich noch die rechtliche und die sittliche Pflicht. Sittlich wird es, wenn der Erbe einige Sachwerte vererbt bekommt, sonst aber von Sozialhilfe lebt. In der Theorie müsste der Erbe auch die Beisetzung bezahlen, was er aber nicht kann.
Springt ein Verwandter ein und übernimmt die Kosten, kann er sie vom Erben zurückverlangen. Da dieser nicht zahlen kann, ergibt sich eine sittliche Verpflichtung, die Kosten des Begräbnisses zu übernehmen. Mit einem Nachweis der Bedürftigkeit des Erben können die Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt entscheidet nach Einzelfall und eigenem Ermessen.

Ganz wichtig: Belege aufbewahren

Belege, die mit dem Sterbefall in Verbindung stehen, müssen aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Denn die Kosten werden zusammenaddiert und ein eventuelles Erbe abgezogen. Bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 € können Sterbekosten steuerlich abgesetzt werden.
Zu den Belegen gehören:

  • Bestattungsinstitut
  • Totenschein vom Arzt inklusive Leichenschau
  • die Sterbeurkunde
  • eine Zeitungsanzeige
  • kommunale und kirchliche Gebühren
  • Danksagungskarten und Porto
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die Trauerfeier
  • Blumenarrangement
  • Pastor / Pfarrer, Küster
  • Musik und Organist
  • Trauerredner
  • die Sargträger
  • Friedhofsgebühren
  • Grabstätte und Grabstein
  • die Erstbepflanzung des Grabes
  • Darlehenszinsen, wenn das Leichenbegräbnis finanziert wurde
  • mögliche Zahlungsrückstände des Mieters von Miete, Strom oder ähnlichem
  • Auflösung und Reinigung der Wohnung

Diese Posten und manchmal auch noch weitere Kosten gehören zu den Beerdigungskosten. Also lohnt es sich Alle Belege zu sammeln und einzureichen. Sinnvoll ist es, sich in dem Jahr einen Steuerberater zu nehmen, in dem die Beisetzung abgesetzt werden soll, auch wenn sonst keiner gebraucht wird.

Unterstützung durch langjährige Erfahrung

Wir können als Bestattungsunternehmen keine Steuer- und Rechtsberatung leisten, geben aber bei Fragen gerne Hilfestellung aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen. Wir schreiben korrekte und transparente Rechnungen, auf der jeder Posten voneinander getrennt und nachvollziehbar ist. So haben Sie Ihre Unterlagen zusammen, wenn Sie diese benötigen.