Die Feuerbestattung im Einzelnen

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl der so genannten Feuerbestattungen in Deutschland kontinuierlich zu. Die für eine Urnen-Beisetzung nötige Einäscherung der / des Verstorbenen darf frühestens 48 Stunden nach Eintreten bzw. Feststellen des Todes erfolgen und beinhaltet folgende Schritte:

Überführung

Die Feuerbestattung beginnt damit, dass das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut die / den Verstorbenen in das Krematorium überführt. Da die hier durchzuführende Einäscherung zwingend einen Sarg erfordert, müssen Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Modell benannt haben. In der Regel werden Ihnen hierfür die preisgünstigsten Varianten angeboten.

Vorbereitung im Krematorium

Im Krematorium wird die / der Verstorbene über eine Zahlenkombination identifiziert, um eine Verwechslung mit dem Sarg oder der Asche anderer Leichname auszuschließen. Bis zur eigentlichen Kremierung innerhalb der nächsten 36 Stunden erfolgt eine Unterbringung im Kühlraum des Hauses. Nachdem der Vorgang durch den zuständigen Amtsarzt freigegeben worden ist, wird dem Sarg ein hitzebeständiger Stein beigelegt, welcher die Identifizierungs-Daten der / des Verstorbenen trägt.

Kremation

Die für den Verbrennungsvorgang benutzte Einäscherungs-Kammer fasst jeweils nur EINEN Sarg, so dass auch hier Verwechslungen ausgeschlossen sind. Nach der rund 90-minütigen Brenndauer füllt ein Mitarbeiter die Asche zusammen mit dem kennzeichnenden Stein und eine luftdicht schließende Kapsel. Diese wird so lange im Krematorium aufbewahrt, bis sie von einer Reederei oder Friedhofsanlage anfordert wird. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.hafner-bestattungen.de