An sich ist es jedem Menschen klar, dass der Tod untrennbar mit dem Leben verbunden ist. Und doch rücken diese Gedanken über das unausweichliche Lebensende erst dann wieder richtig ins Bewusstsein, wenn ein nahestehender Mensch gestorben ist und man die Todesanzeige mit Namen und Geburtsdatum eines geliebten Menschen schwarz auf weiß in den Händen hält. Der Tod ist so selbstverständlich. Und doch birgt er auch immer wieder neu die Unsicherheit des richtigen Umgangs mit ihm und den Hinterbliebenen. Gerade wenn in der Traueranzeige darum gebeten wird, von Beileidsbekundungen am Grab Abstand zu nehmen. Mit dieser Bitte können viele nicht umgehen, sie stößt bei manchen Menschen sogar auf Unverständnis.

 

Die Menschen sind alle verschieden – Das gilt gerade in der Trauer

Jeder Mensch reagiert anders auf den Tod und jeder Mensch verarbeitet ihn auch anders. Aus dem Grund sollte dem Wunsch der Angehörigen nicht nur mit Verständnis sondern auch mit Respekt begegnet werden. Wenn ein Todesfall so tiefe und persönliche Wunden schlägt und nahe Angehörige sich sorgen, dass ein vielfaches Kondolieren am Grab sie in eine zusätzliche unkontrollierbare Gefühlssituation führen könnte, sind persönliche Animositäten der anderen Betroffenen zwar verständlich, aber dennoch fehl am Platz. Der Wunsch der Familie hat Vorrang vor allem! Wohl wissend, dass dieser Wunsch auch Einschränkung bedeutet und die eigene geeignet scheinende Art und Weise der Trauerverarbeitung dadurch einschränkt wird. Leider birgt der Wunsch, von Beileidsbekundungen am Grab Abstand zu nehmen, auch ein klares Verbot für Personen, die ein näheres oder sogar inniges Verhältnis zum verstorbenen hatten, sich ihrer Gefühlswelt angemessen vom Verstorbenen zu verabschieden.

Andere Möglichkeiten der Beileidsbekundungen

Wenn eine Todesnachricht beispielsweise telefonisch überbracht wird, kann der Empfänger gleich am Telefon kondolieren und sein Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Wird eine Todesnachricht schriftlich versendet – durch eine Karte oder einen Totenbrief – kann der Angeschriebene sein Mitgefühl durch eine Kondolenzkarte übermitteln. Erhält er eine Einladung zur Trauerfeier und entschließt sich auch dorthin zu gehen, ist das Kondolieren vor der Trauerfeierlichkeit vor der Trauerhalle mit feinfühliger Einreihung in die Reihe der Kondolierenden möglich. Das gleiche gilt für die Zeit nach der Beisetzung. Aber auch nur dann, wenn die Angehörigen Beileidsbekundungen entgegennehmen. Während des zeremoniellen Ablaufs sollte das Kontrollieren tabu sein.
Die Antennen für den richtigen Moment zu haben ist der goldene Schlüssel für ein angemessenes Verhalten beim Kondolieren. Das bezieht auch die Wortwahl mit ein. Dabei ist es wie im richtigen Leben. Weniger ist mehr! Sollte ein Kondolenzbuch ausliegen, können persönliche und wohltuende Worte nach den starken Eindrücken von der Beerdigung den Trauernden guttun.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.hafner-bestattungen.de