Was tun im Todesfall?
Das Sterben gehört zum Leben dazu, doch jeder Tod hinterlässt eine große Lücke und oft einen tiefen Schmerz bei den Hinterbliebenen. In diesen schweren Stunden müssen viele Dinge erledigt und Entscheidungen getroffen treffen, die nicht beliebig verschoben verschoben werden können. Was ist also zu tun im Todesfall?
Zunächst müssen Sie den Hausarzt des Verstorbenen kontaktieren oder, falls dieser nicht erreichbar ist, einen Notarzt, der nach einer gründlichen Untersuchung die Todesbescheinigung ausstellt. Ist der Angehörige in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus verstorben, wird die Sterbeurkunde meist von der dortigen Verwaltung ausgefüllt und Ihnen überreicht.
Unterlagen
Das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist, ist für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig und muss innerhalb von drei Werktagen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Für die Beurkundungen werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- die ausgefüllte Todesbescheinigung
- den Personalausweis des Verstorbenen
- die Geburtsurkunde
- die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bei Verheirateten
- die Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk
- ggf. einen Nachweis zur Namenserklärung
Verständigen Sie anschließend den Bestatter Ihres Vertrauens. Unter der Telefonnummer 0 71 61 / 93 93 81 erreichen Sie Hafner Bestattungen Uhingen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Beratung findet nach Terminvereinbarung in einem vertraulichen Gespräch statt; bei uns oder bei Ihnen zu Hause. Alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Beisetzung verbunden sind, werden von uns verlässlich und zügig erledigt. Wenn nicht alle erforderlichen Dokumente auffindbar sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Besorgung dieser Unterlagen.
Jeder verdient eine würdevolle Bestattung
Da viele Entscheidungen, die Sie treffen müssen, endgültig sind, klären wir in einem gemeinsamen Erstgespräch zunächst alle weiteren Schritte. Überstürzen Sie nichts, denn eine würdevolle Bestattung verdient jeder. Wenn Sie möchten, können Sie den Verstorbenen bis zu 36 Stunden in der Wohnung aufbahren. Nach spätestens einer Woche muss die Beisetzung erfolgen und sollte trotz der Trauer zu einer wichtigen und schönen Erinnerung werden. Uns ist es wichtig, dass die Vorstellungen des Verstorbenen und Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Die Individualität und die Persönlichkeit enden nicht mit dem Tod des geliebten Menschen.